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1. PROJET “BEST PRICE BUYERS CLUB”
2. VERPFLICHTUNGEN DER BEST PRICE SPA
3. BEITRITTSKOSTEN DES BEST PRICE BUYERS CLUB-PROJEKTS
4. WIE WIRD MAN BEST PRICE BUYERS CLUB PARTNER
5. KAUFABWICKLUNG
6. PFLICHTEN DES BUYERS CLUB PARTNER
7. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT DER BUYERS CLUB PARTNER
8. TRANSPORTABWICKLUNG
9. SBUYERS CLUB STOCK ALERT
10. BEST PRICE STOCK FÜR DIE BUYERS CLUB PARTNER
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND


   

Mit der Gründung des „BEST PRICE BUYERS CLUBS“, nachstehend BPBC genannt, beabsichtigt die BEST PRICE SPA ihren Mitgliedern Fahrzeuge (sowohl PKW als auch LKW) zu besonders günstigen Einkaufspreisen anzubieten. Durch diese Initiative erhalten die Mitglieder nicht nur gute Einkaufskonditionen, sondern weitere Dienste zu optimalen Marktkonditionen, so wie beispielsweise unsere ‚Transportabwicklung’ (siehe Punkt 8).
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Die BEST PRICE SPA verpflichtet sich gegenüber dem Mitglied zum Folgendes:

• Auf jedes von einem Mitglied erworbenes Fahrzeug einen Preisaufschlag von 2,5% netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (entfällt falls das Mitglied außerhalb Italien sitzt) gegenüber den vom Best Price S.p.A. mit dem Lieferanten ausgehandelten Einkaufspreis zu erheben. Hinzu kommen eventuelle Nebenkosten (siehe Punkt 2.1). Beispiel: erwirbt Best Price S.p.A. ein Fahrzeug für 10.000 € netto zzgl. MwSt.,so wird sie das Auto für 10.250 € netto zzgl. MwSt. an das Mitglied anbieten und verkaufen.
• Auf Verlangen des Mitgliedes wird die Best Price S.p.A. die Einkaufsrechnung offen legen, um die Echtheit des Einkaufspreises nachzuweisen. Aus Datenschutzgründen ist die Best Price S.p.A. aber gezwungen den Lieferanten inkognito zu halten.
• Mindestens zwei Mal pro Woche wird die Best Price S.p.A. die Fahrzeugangebote „STOCK ALERT“ ihren Mitgliedern zukommen lassen (Definition „STOCK ALERT“ siehe Punkt 9).
• Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises bei Lieferterminüberschreitung von mehr als 15 Arbeitstagen nach Zahlungseingang (nicht bei Höhere Gewalt).
• Die für die Zulassung erforderlichen Fahrzeugpapiere, Zweitschlüssel und Garantie-Hefte zeitnah an dem Mitglied zu liefern




2.1 EVENTUELLEN NEBENKOSTEN
Nebenkosten sind alle die Kosten die die Best Price S.p.A. aufbringen muss, um die Fahrzeuge verkaufsfertig im „STOCK ALERT“ anbieten zu können, wie zum Beispiel Kosten für notwendige Tageszulassungen (Kfz-Steuer, Versicherung, Gebühren etc.), Übersetzung von Fahrzeugspapieren, Versandkosten für Dokumente etc.
Alle Fahrzeuge die das Mitglied von Stock Alert erwirbt, unterziehen sich neben der o.g. Nebenkosten, noch der von Best Price S.p.A. geleisteten Passivzinsen, die vom Zahltag des Einkaufspreises seitens der Best Price S.p.A. bis zur Kaufsbestätigung des Mitgliedes gerechnet werden. Während die Nebenkosten nachträglich auf dem Kaufpreis erhoben werden, sind die Passivzinsen bereits im Angebotspreis im STOCK ALERT inbegriffen.
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Der Unterzeichner der Mitgliedschaft schuldet der Best Price S.p.A. folgende Kosten:
• Die Jahresgebühr für die Nutzung der BPBC Dienste beträgt 1.000,00 € (eintausend) netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (entfällt falls das Mitglied außerhalb Italiens sitzt) und muss innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Unterzeichnung der Mitgliedschaft an die Best Price S.p.A. per Banküberweisung oder Credit Carte bezahlt werden. Die Jahresgebühr wird auch dann der Best Price S.p.A. geschuldet, wenn das Mitglied während der Mitgliedschaft keine Käufe tätigt.
• Zusätzlich zum Kaufpreis (siehe auch Punkt 5) auch alle Nebenkosten (siehe Punkt 2.1) die in Zusammenhang mit den gekauften Fahrzeugen stehen.
• Eventuelle Transportkosten, die ausdrücklich zu Lasten des Mitgliedes sind.


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a) Die Interessenten können das dafür vorgesehene Anmeldeformular (auf unserer Website zu downloaden www.bestpricespa.com/BC oder per Fax anfordern) ausfüllen und zufaxen.
b) Die Interessenten werden dann gebeten die Jahresgebühr im Höhe von 1.000,00 € netto zzgl. MwSt. zu den unter Punkt 3 beschriebenen Zahlungsbedingungen zu leisten.
c) Die Interessenten müssen dann den abgestempelten und vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Anmeldeformular, zusammen mit einer Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszuges, der Ausweiskopie des Unterzeichner und den Einzahlbeleg des Mitgliedsbeitrages an den Hauptsitz der Best Price S.p.A. per Einschreiben Rückschein oder per Fax zusenden. Erfolgt die Übermittlung per Fax, so kann das Mitglied, nach Annahme der Mitgliedschaft seitens der Best Price S.p.A, die Dienste des BPBC innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anmeldung in Anspruch nehmen.
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Möchte das Mitglied ein Fahrzeug aus dem Best Price S.p.A. Angebot (STOCK ALERT) bzw. aus dem Online Angeboten www.bestpricespa.com/BC erwerben, dann muss er wie folgt vorgehen:

a) sich in Kontakt mit dem zuständigen Disponenten des BPBC setzen, der ihm alle notwendigen Informationen über das Fahrzeug erteilen wird.

b) Nachdem die Beschaffenheit und die Lieferbedingungen des Fahrzeuges am Telefon erläutert wurden, wird das Mitglied eine Auftragsbestätigung per Email oder per Fax binnen zwei Stunden nach dem telefonischen Gespräch erhalten. Diese Auftragsbestätigung muss binnen 24 Stunden nach Erhalt untergeschrieben und abgestempelt an die Best Price S.p.A. zurückgefaxt werden. Die Auftragsbestätigung enthält alle zu Lasten des Mitglieds anfallende Kosten (siehe Punkt 2 und 2.1) und unabhängig davon auch die Transportskosten (siehe Punkt 8).
Falls das Mitglied den Transport selbst organisiert, muss unmittelbar der Best Price S.p.A. die Daten der Speditionsfirma mitgeteilt werden, so dass die Best Price S.p.A. gemeinsam mit der vom Mitglied beauftragte Speditionsfirma die Lieferung organisieren und disponieren kann.

c) Innerhalb von 48 Stunden nach Zusendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung muss das Mitglied den vereinbarten Kaufbetrag per Banküberweisung bezahlen und eine Kopie des SWIFT-Überweisung der Best Price S.p.A. per Fax zusenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Kaufsbestellung unwirksam. Der vereinbarte Kaufpreis samt Nebenkosten und evtl. Transportkosten muss mit Valuta des Zahlungsauftragsdatums dem Konto der Best Price S.p.A. gutgeschrieben werden. Alle Bankgebühren sind zu Lasten des Mitgliedes.

d) Nach der Überprüfung des erfolgten Überweisungsauftrags wird die Best Price S.p.A. den Zahlungseingang per E-mail oder Fax an das Mitglied bestätigen.

e) Nach Zahlungseingang wird die Best Price S.p.A. die Fahrzeuglieferung unter Achtung der Transportanweisungen des Mitgliedes an die angegebene Lieferadresse organisieren und durchführen.
Erteilt das Mitglied keinerlei Transportanweisung, so wird die Best Price S.p.A. einen Frachtführer nach ihrer Wahl beauftragen und den Transport zu Lasten des Mitgliedes durchführen.
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Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterwirft sich das Mitglied folgender Pflichten: - Alle hier aufgeführten Beitrittsklauseln und Bedingungen ausdrücklich anzunehmen und
einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mitglied die Vorteile der Initiative sofort vorenthalten. - Die Kaufabwicklung und die Bezahlung gemäß den Bedingungen wie in Punkt 5 durchzuführen.
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Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate, die ab dem Beitrittsdatum/Annahmedatum von Best Price S.p.A. und der darauf folgenden Zahlung des Jahresbeitrags gerechnet wird.
Innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf des Vertrages (von 12 Monate) hat der Partner die Möglichkeit der Best Price S.p.A. die Verlängerung der Mitgliedschaft für weitere 12 Monate mitzuteilen. Die Best Price S.p.A. behält sich vor, den neuen Antrag anzunehmen oder abzulehnen.
Für den Fall, dass das Mitglied seine Partnerschaft nicht verlängert hat und später nach Ablauf der Mitgliedschaft dem BPBC erneut beitreten möchte, so muss er alle seit dem Ablaufsdatum bis zum neuen Beitrittsdatum nicht bezahlten Beiträge im nachhinein begleichen. Die Bezahlung der rückständigen Beiträge und des neuen Jahresbeitrages erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie in Punkt 4.
Liegt der Zeitraum zwischen der abgelaufenen Mitgliedschaft und dem neuen Beitrittsdatum länger als 12 Monate auseinander, so ist die rückwirkende Zahlung des Beitrages auf 12 Monate begrenzt.
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Unter „Transportabwicklung“ versteht sich die Dienstleistung von Best Price S.p.A. eigene oder günstigere Transportunternehmen mit dem Versand der Fahrzeuge zu beauftragen und Transportanweisungen des Mitgliedes zu befolgen. In beiden Fällen wird die Best Price S.p.A. dafür Sorge tragen, dass der Spediteur alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die reibungslose und termingerechte Durchführung des Transportes erhalten wird.
Transportskosten und die eventuellen Risiken gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Lieferungen erfolgen ab Werk (für im Ausland ansässige Kunden gilt die Klausel EWK- EX WORK, gemäß der Incoterms Klauseln 2000•).
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Der Unterzeichner der Mitgliedschaft schuldet der Best Price S.p.A. folgende Kosten: • Die Jahresgebühr für die Nutzung der BPBC Dienste beträgt 1.000,00 € (eintausend) netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (entfällt falls das Mitglied außerhalb Italiens sitzt) und muss innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Unterzeichnung der Mitgliedschaft an die Best Price S.p.A. per Banküberweisung oder Credit Carte bezahlt werden. Die Jahresgebühr wird auch dann der Best Price S.p.A. geschuldet, wenn das Mitglied während der Mitgliedschaft keine Käufe tätigt.
• Zusätzlich zum Kaufpreis (siehe auch Punkt 5) auch alle Nebenkosten (siehe Punkt 2.1) die in Zusammenhang mit den gekauften Fahrzeugen stehen.
• Eventuelle Transportkosten, die ausdrücklich zu Lasten des Mitgliedes sind.


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Unter diesem Begriff verstehen sich die Fahrzeugangebote die die Best Price S.p.A. aus ihrem eigenen Fahrzeugbestand auswählt und an ihre BPBC Mitglieder anbietet.
Diese Angebote sind nicht als Vertragsangeboten zu verstehen und gelten erst nach Auftragsbestätigung als verbindlich.
Angebote der „BEST PRICE STOCK“ sind gültig solange der Vorrat reicht und gelten unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs.
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Der vorliegende Adhäsionsvorschlag mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten, betreffend sowohl die Best Price S.p.A. als auch dem BPBC Mitglied, wird nach Italienischem Recht interpretiert, geregelt und durchgeführt.
Der Gerichtsstand für beide Teile ist Turin.
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